Galantos Genetics GmbH Campus Universität Mainz
Johann-Joachim-Becher Weg 30a
55128 Mainz
Telephone: +496131 – 720620
FAX: 061313929293
Geschäftsführung: Dr. Ulrike Schacker; Martin Schatzl
Handelsregister: Amtsgericht Mainz 90 HRB 8771
Handelsregister: USt.-IdNr. DE240330858
Webmaster: M. Schatzl
E-mail: info@dogdna.de
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Leistungen, einschließlich eventueller Ergänzungs- und Zusatzleistungen, die mit der umseitigen Auftragserteilung in Zusammenhang stehen. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Anerkennung durch die Galantos Genetics GmbH. Gegenbestätigungen des Auftraggebers mit abweichenden Bedingungen werden bereits hiermit von Galantos Genetics ausdrücklich widersprochen. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.
Gegenstand des Auftrages ist die Ausführung des DNA-Tests nach dem Verfahren des “genetischen Fingerabdrucks”, unabhängig vom Testergebnis. Nachträgliche Änderungen des Auftrages auf Wunsch des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtungen von Galantos Genetics setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Auftraggebers voraus, insbesondere auch die richtige und vollständige Beantwortung der Fragen im Auftragsformular. Die mitgeteilten Lieferzeiten beginnen mit dem ersten Arbeitstag nachdem Probensendung, unterzeichneter Vertrag und Zahlung des Rechnungsbetrages bei Galantos Genetics eingegangen sind. Die Lieferzeiten verlängern sich entsprechend bei Änderungen des Auftrages, in Fällen von höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die nicht von Galantos Genetics GmbH zu vertreten sind, wie Streik und Aussperrungen, Energie- und andere Versorgungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, Gerätereparaturen, verzögerte Lieferungen von dritter Seite, usw. Galantos Genetics wird solche Verzögerungen dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Solche Ereignisse und deren Folgen berechtigen Galantos Genetics ferner unter Ausschluss einer Ersatzpflicht, vertragliche vereinbarte Leistungen nicht zu erbringen. In diesen Fällen rückerstattet Galantos Genetics den Auftraggeber unverzüglich bereits erbrachte Zahlungen für den Auftrag. Das Analysenergebnis wird schriftlich berichtet. Mündliche Erläuterungen und Auskünfte durch Mitarbeiter von Galantos Genetics sind grundsätzlich unverbindlich. Der Analysenbericht bezieht sich ausschließlich auf die DNA-Proben, die Galantos Genetics vom Auftraggeber erhalten hat, und auf die vom Auftraggeber vorgenommene Beschriftung der Proben. Galantos Genetics ist nicht verantwortlich für die richtige Beschriftung der Proben Einwendungen gegen den Inhalt einer Analyse/eines Gutachtens sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Gutachtens schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen erhoben, gelten Analysenbericht, etwaige Gutachten und Rechnungen als genehmigt und angenommen. Die genetischen Analysen im Bereich Tieranayltik Abstammung / Rassetest habe eine Lieferzeit zwischen 2 Wochen und 3 Monaten ab dem Zeitpunkt des Zahlungs- und Probeneingangs. Galantos Genetics bemüht sich das Ergebnis dem Kunden so schnell als möglich zukommen zu lassen.
Die Probenentnahme ist die alleinige Aufgabe des Auftraggebers und liegt vollständig in seiner Verantwortung. Galantos Genetics ist lediglich durch schriftliche oder mündliche Beschreibung der Probenentnahme beratend tätig. Für fehlerhafte Ausführung der Probenentnahme oder Verletzung der zu testenden Tiere ist Galantos Genetics nicht verantwortlich. Wird eine Identifizierung der zu testenden Tiere vorgenommen, so liegt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben ausschließlich beim Auftraggeber oder den von ihm für diesen Zweck beauftragten Personen/Institutionen. Galantos Genetics überprüft nicht die gemachten Angaben und übernimmt für diese auch keine Verantwortung.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Preise. Sofern nicht ausdrücklich ausgenommen, ist für die genetischen Tests Vorauszahlung vereinbart. Ansonsten sind Rechnungen von Galantos Genetics innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig und zahlbar. Galantos Genetics behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Analyseberichten und/oder Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bereits entstandenen Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber vor. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die von Galantos Genetics im Rahmen des Auftrages angefertigten Analysenberichte und Gutachten darf der Auftraggeber nur für eigene Zwecke verwenden. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Analysenberichten, Gutachten und Dienstleistungsmerkmalen von Galantos Genetics zu Werbe- und sonstigen Geschäftszwecken, auch deren auszugsweise Verwendung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Galantos Genetics. Gleiches gilt für die im Zusammenhang mit einer Gutachtenerstellung oder von Attesten erfolgende werbende Verwendung des Namens von Galantos Genetics in der Öffentlichkeit und/oder gegenüber Dritten.
Galantos Genetics erbringt seine Werk- und Dienstleistungen nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt. Galantos Genetics haftet bei Vorliegen eines Mangels – sofern technisch möglich – durch kostenfreie Wiederholung der Werk- oder Dienstleistung. Ein Recht auf Minderung oder der Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn die Nacherfüllung gemäß § 5.1 scheitert oder aus anderen Gründen unmöglich ist. Ein Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens innerhalb 4 Wochen nach Erhalt des Gutachtens, schriftlich geltend gemacht werden. Galantos Genetics GmbH haftet nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verschulden ihrer Organe und Angestellten. Galantos Genetics GmbH haftet nicht für die in § 3 genannten, vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Testdurchführung. Das Labor führt die Analyse nach bestem Wissen und Gewissen durch. Das Gutachten basiert auf den Daten und der Technik, die dem Labor zum Vertragszeitpunkt zur Verfügung stehen. Sollte das Gutachten der Rassenbestimmung zu einer Einstufung oder Kategorisierung des Tieres verwendet werden, so haftet die Galantos Genetics GmbH nicht für daraus resultierende Schäden.
Galantos Genetics GmbH ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem unvollständige oder fehlerhafte Information über die DNA-Proben, nicht erfolgte oder unzureichende Zahlung des Rechnungsbetrages und ungesetzliches Verhalten des Auftraggebers. Kündigt die Galantos Genetics GmbH den Vertrag aus wichtigen, nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so werden dem Auftraggeber die noch nicht erbrachten, jedoch bereits bezahlten Leistungen aus dem Vertrag rückerstattet. Jegliche Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertrag mit Galantos Genetics an Dritte bedürfen der schriftlichen Einwilligung durch Galantos Genetics.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Leistungen des umseitigen Vertrages ist Mainz. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommt.
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